Haftpflichtdeckung
100 Millionen bei Sachschäden 12 Millionen bei Personenschäden
Voll-/Teilkaskoversicherung
– versicherbar für Wohnwagen bis einschl. 25 Jahre –
– versicherbar für Wohnmobile bis einschl. 35 Jahre –
Kalkulationsgrundlage (inkl. Haftpflicht)
Listenneuwert GFK- Dach oder Kastenwagen Versicherungsart Varianten (300/150), (500/150), (500/500), (1000/150)
Neupreisentschädigung bei Reisemobilen und Wohnwagen
innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
Sonderregelung für Wohnmobilversicherungen
a. Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren NEU Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. b. Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. c. Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen Abweichend von A.2.6.1.b und A.2.6.2.c AKB verzichten wir bei Informations- und Unterhaltungssystemen auf einen Abzug „neu für alt“
Örtlicher Geltungsbereich
Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden.
Abrechnung nach Gutachten (Hagel, Sturm, usw.)
Bei Abrechnung nach Gutachten werden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen. Ergänzend zu A.2.6.2.a AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung biszu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.
Glasschäden
Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden. Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet und die Reparaturwerkstatt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Viele weitere Vorteile finden Sie hier